Streaming-Portale wie YouNow sind eine große Gefahr für Kinder

Hier im Blog habe ich ja bereits darüber berichtet, dass Eltern dringend mehr Medienkompetenz benötigen, um einfach verstehen zu können, was Ihre Kinder im Internet so treiben. Manche Eltern denken leider, wenn ihr Kind keinen eigenen PC hat, dann müssen sie sich nicht um das Thema kümmern, aber das ist leider falsch!

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Zum einen haben die Kids mit Smartphone und Tablet nicht nur die gleichen, sondern durch die Mobilität sogar noch mehr Möglichkeiten, mit anderen Menschen unbeaufsichtigt zu kommunizieren und als Elternteil, muss man sich dafür interessieren welche Seiten aufgerufen und welche Apps vom Kind genutzt werden. Selbst wenn das eigene Kind weder Smartphone und Tablet, noch im eigenen Haushalt Zugriff auf einen Computer hat, schließt das nun wirklich nicht aus die Möglichkeit aus, im Freundeskreis einen Internetzugang unbeaufsichtigt benutzen zu können.

Ein vor allem bei Kids aktuell sehr beliebtes Video-Streaming-Portal, ist YouNow und hier tummeln sich bereits 10 jährige und senden Live aus dem Kinderzimmer, ohne zu wissen bzw. zu begreifen was dieses für weitreichende Auswirkungen haben kann, wenn jeder anonym oder unter falscher Identität mitgucken kann.

Die Nutzung von YouNow ist wie Facebook erst mit 13 Jahren gestattet, aber die Altersprüfung wird durch einen Twitter, Facebook oder Google Account durchgeführt, welcher auch für die eigentliche Anmeldung verwendet wird. An einen der Accounts zu kommen ist auch über unter 13 jährige ein Kinderspiel und bietet somit keinen ausreichenden Schutz. Ebenfalls kann nicht genau sichergestellt werden, welche „echte“ Person dem Stream als Zuschauer beiwohnt und mit dem Kind gegebenenfalls Kontakt aufnimmt.

In vielen Fällen werden in solchen Streams Handynummern oder sogar Adressen preisgegeben und die Auswirkungen kann mich sich kaum vorstellen. Aber nicht nur der Jugendschutz ist durch das in den meisten Fällen leichtsinnige Verhalten gefährdet, sondern bei der Übertragung der Live-Streams werden zum Teil gravierende Verstöße gegen das Persönlichkeits- und Urheberrecht begangen.

Wenn beispielsweise im Hintergrund des Streams urheberrechtlich geschützte Musik läuft, dann wird gegen das Urheberrecht verstoßen und das kann teuer werden, weil die Gema versteht bekanntlicherweise keinen Spaß. Ebenfalls kann ein Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild teuer werden, wenn etwa Live-aus dem Klassenzimmer oder einer Veranstaltung gesendet wird, in dem andere Personen zu sehen sind. Aber aber das gesprochene Wort ist geschützt und somit können hier schnell Unterlassungsansprüche auf die Kids bzw. die Eltern zukommen.

Das Portal etwa technisch zu verbieten macht keinen Sinn, denn die Kids wechseln Anbieter schneller als man denkt und somit hilft hier wirklich nur eine gute und verständliche Aufklärung.

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