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Die NRW Rauchmelderpflicht gilt seit dem 1. Januar 2017 für alle Wohngebäude – Neu- und Altbau gleichermaßen. Die häufigste Fehlerquelle in der Praxis: Eigentümer und Mieter wissen nicht genau, welche Räume Pflichtbereiche sind, wer für Installation und Wartung zuständig ist – und welche Geräte überhaupt zulässig sind. Dieser Artikel beantwortet genau das, Schritt für Schritt und ohne Umwege.
https://technikkram.net/wp-content/uploads/2026/08/frau-in-einem-hellen-flur-schaut-auf-einen-installierte-c780ed.jpg8531280technikkram-Redaktionhttps://technikkram.net/wp-content/uploads/2019/05/technikkram_transparent.pngtechnikkram-Redaktion2026-08-08 16:27:582026-08-08 16:27:58NRW Rauchmelderpflicht: Wer muss was wo installieren – und wer haftet?
Das verpflichtende Gesetz zur Installation von Rauchmeldern in Neubauten ist schon seit dem 01.03.2013 in Kraft. Ab dem 01.01.2017 gilt dieses Gesetz auch für alle bestehenden Immobilien! Mit diesem Gesetz wurde festgelegt, dass in jeder Wohung und in jedem Haus Rauchmelder vorgesehen werden müssen. Aus der Landesbauordnung NRW geht hervor, dass mindestens ein Rauchmelder für jedes Kinderzimmer, ein Rauchmelder für Schlafzimmer und Flure vorgesehen werden muss. Bei den Flure gilt die Ausnahme, wenn diese nicht als Fuchtwege dienen.
Doch wer trägt die Kosten und wer ist für die Installation verantwortlich? Auch das ist ganz klar geregelt. Der Besitzer der Wohung oder des Hauses ist für die Anschaffung und die Installation der Rauchmelder verantwortlich. Der ordnungsgemäßen Betrieb und den Austausch der Batterien ist hingegen der Mieter bzw. Nutzer der Immobilie verantwortlich. Wir der Austausch z.B. bei einem defektem gerät notwendig, muss der Eigentümer der Immobilie die Kosten hierfür tragen.
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