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Sebastian Strickling
Allgemein, Hausinstallation, Smart Home, smarte Beleuchtung, smarte Rollos

Smart Home staatliche Fördermaßnahmen für Betandsimmobilien durch die KfW – So einfach funktioniert’s

Smart Home staatliche Fördermaßnahmen für Betandsimmobilien durch die KfW – So einfach funktioniert’s - Kfw Förderung

Im Rahmen unserer Projekte in der smartfabrik haben wir immer wieder festgestellt, dass viele unserer Kunden nicht wissen, dass sich Ihr Smart Home durch die KFW fördern lässt. Schon längst wurden die Themen Sicherheit, Energieeffizienz und Assistenz als nachhaltige Investition erkannt, welche entsprechend finanziell unterstützt werden. Damit auch Ihr von der Förderung profitieren könnt, habe ich Euch die wichtigsten Fakten zusammengefasst.

Grundsätzlich lassen sich durch die KFW folgende drei Themengebiete fördern:

Energiemanagement

Hierzu gehört bspw. die intelligente Heizungssteuerung mit Raumthermostaten, Heizungsaktoren oder aber auch Systeme zur Erfassung und Monitoring der Verbauchsdaten.

Sicherheit

Darunter fallen Fensterkontakte, Alarmsirenen, Notunterstützungssysteme etc. Eine Bedingung der Förderung ist, dass die Alarmanlage VdS zertifiziert ist, was bei Homematic leider nicht der Fall ist. Da aber ein Teil der Ausrüstung (z.B. Fensterkontakte) ebenfalls für das Energiemanagement eingesetzt werden kann, lassen sich die Fördermaßnahmen zumindest teilweise auch in diesem Fall anwenden.

Assistenz

: Zu dieser Rubrik gehören Themen wir Rollladen- und Lichtsteuerung aber auch die dazugehörigen Antriebssysteme für Türen und Rolllos.

Explizit ausgeschlossen aus den Fördermaßnahmen sind Anwendungen, die nur dem Komfort dienen. Beispiele hierfür sind Multi Room-Lösungen, Tablets oder in das SmartHome integrierte Fernseher.

Sollten Eure Smart Home Lösungen unabhängig von einer energetische Sanierung eingebaut werden, müsst ihr die Fördermaßnahme unter der Rubrik „Altersgerecht Umbauen“ beantragen. Hinsichtlich des Namens müsst Ihr euch keine Sorgen machen, diese Förderung gilt für den Mitte 70-Jährigen ebenso wir für die 20-Jährigen unter Euch. Möchtet Ihr Eure Smart Home Lösungen im Rahmen einer energetischen Sanierung einbauen, dann müsst Ihr das Fördergeld unter dem Bereich „Energieeffizient Sanieren“ beantragen. Beide Bereiche bieten sowohl eine Förderung im Rahmen eines Zuschusses oder Kredits.

Alle genannten Fördermaßnahmen findet Ihr unter folgenden Link:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Smart-Home

Die wichtigen Details zu den Einzelmaßnahmen erfahrt Ihr, wenn Ihr auf das jeweilige Förderprogramm klickt. Am Beispiel „Zuschuss für eine Smart Home Lösung in einer Bestandsimmobilie“ möchte ich Euch anbei ein paar Details und ein Rechenbeispiel geben. Das hierfür richtige Förderprogramm ist „Barrierereduzierung Zuschuss“.

Der Zuschuss hierfür beträgt maximal 10% für Einzelmaßnahmen und 12,5% wenn das Haus offiziell den Standard „Altersgerechtes Haus“ erfüllt. Die Mindestsumme der Investition muss bei 2000 € liegen. Förderfähig ist eine Investitionssumme von maximal 50 000 € und der gesamte Förderungsbetrag ist bei 6.250 € gedeckelt. Folgendes Rechenbeispiel:

Ihr bucht in der smartfabrik ein Smart Home Standard Paket für Euer Haus mit Lichtsteuerung und Rollladensteuerung. Die Gesamtkosten für die Hardware, Programmierung und Einbau belaufen sich auf 8.500 €. Da Euer Haus wahrscheinlich nicht den Standard „Altersgerechtes Haus“ erfüllt, könnt Ihr somit mit einer Förderung von bis zu 850 € rechnen (bitte beachtet, dass Ihr ebenfalls die Kosten für ggf. nachgerüstete Rollladenmotoren anrechnen könnt).

Die Schattenseite ist leider, dass diese Förderung nur bei Immobilien greift, dessen Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde.

Wie kommt Ihr an das KfW Fördergeld?

Wichtig ist, dass ihr das Fördergeld beantragt, bevor unsere Rechnung bereits gestellt wurde. Legt Euch zunächst unter dem Zuschussportal der KFW ein Benutzerkonto an:

https://public.kfw.de/zuschussportal-web

Wählt danach die für Euch relevante Fördermaßnahme aus. Ihr werdet nun durch ein sehr überschaubares Menü geleitet, in welchem ihr ein paar Angaben machen müsst (Dauer ca. 10 Minuten). Nach Abschluss erhaltet ihr im Portal umgehend das Bestätigungsschreiben und könnt die Maßnahmen in Auftrag geben. Sobald diese abgeschlossen und die Rechnung gestellt wurde, loggt Ihr Euch wieder im Portal ein und geht auf „Auszahlung“ beantragen. Nun muss nur noch die Rechnung hochgeladen und Eure Bankverbindung angegeben werden und der Prozess ist abgeschlossen.

Solltet Ihr hierzu Hilfe benötigen, unterstützen unsere Kollegen aus der smartfabrik gerne bei der Antragsstellung. Auf diesem Weg haben zahlreiche unserer Kunden bereits eine finanzielle Unterstützung für Ihre smarten Vorhaben erhalten.

Lies auch: Smart Home Geräte beim Auszug einfach mitnehmen

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26. Februar 2020/6 Kommentare/von Sebastian Strickling
Schlagworte: kFW, Smart Home
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https://technikkram.net/wp-content/uploads/2020/02/kfw-Förderung.jpg 430 1000 Sebastian Strickling https://technikkram.net/wp-content/uploads/2019/05/technikkram_transparent.png Sebastian Strickling2020-02-26 12:59:352026-04-05 06:37:34Smart Home staatliche Fördermaßnahmen für Betandsimmobilien durch die KfW – So einfach funktioniert’s
6 Kommentare
  1. Patrik Edelberg
    Patrik Edelberg sagte:
    26. Februar 2020 um 13:05

    Hallo
    was genau wird im Neubau gefördert?

    Vielen Dank

    Antworten
    • Sebastian Strickling
      Sebastian Strickling sagte:
      26. Februar 2020 um 13:09

      Alle oben beschriebenen Förderbereiche!

      Antworten
      • Alex
        Alex sagte:
        26. Februar 2020 um 14:15

        Das habe ich bisher anders verstanden und aus den von euch verlinkten Seiten geht es auch nicht anders hervor. Nur die Sanierung von Bestandsgebäuden wird gefördert. Und auch nur, wenn diese vor 2002 erbaut wurden, also 18 Jahre alt sind. Wo habt ihr denn die Förderung des Neubaus gefunden? Wäre sehr interessant ein konkretes Dokument oder einen Link zu haben. Viele Grüße!

        Antworten
        • Patrik Edelberg
          Patrik Edelberg sagte:
          26. Februar 2020 um 14:41

          So lese ich das leider auch! Bestandsbau, nix Neubau…

          Bis auf die neue Förderung durch die Bafa für Wärmepumpen und Techniken zur Energiekostensenkung ist mir als Bauherr nämlich nichts bekannt!

          Antworten
        • Sebastian Strickling
          Sebastian Strickling sagte:
          26. Februar 2020 um 14:43

          @ Patrik und Alex:

          Sorry, müssen wir leider korrigieren. Es muss in der Tat eine Bestandsimmobilie sein, dessen Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Wir hatten im letzten Jahr ein paar Kunden, die auch im Neubau gefördert wurden. Die offizielle Regel sieht aber leider anders aus.

          Antworten
          • Patrik Edelberg
            Patrik Edelberg sagte:
            26. Februar 2020 um 14:49

            Und diese Personen haben tatsächlich Förderungen durch die KFW für Smart Home erhalten? Komisch nachdem es bei mir ausdrücklich abgelehnt wurde…

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