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Schlagwortarchiv für: Lizenzplausibilisierungsprozess

Marc Broch
Software & Co

Vorsicht mit Software im Unternehmen denn Freeware ist nicht gleich Freeware

Vorsicht mit Software im Unternehmen denn Freeware ist nicht gleich Freeware - Hand Laptop Notebook Typing

Die meisten Unternehmen die ich kenne, verstoßen im großen Ausmaß gegen gültiges Lizenzrecht. Oftmals ist ein solcher Verstoß gar nicht „böswillig“ initiiert, sondern durch mangelnde Kontrolle der Anwender und vor allem großer Unwissenheit und fehlender Akzeptanz beim leidigen Thema Lizenzmanagement entstanden.

Selbst wenn in meistens größeren Unternehmen bereits eine Softwareverteilung wie Matrix42, SCCM oder Baramundi eingesetzt wird, haben ein großer Teil der Anwender weiterhin die Möglichkeit, Software selbständig und ohne Kontrolle zu installieren. Natürlich kann man dem Anwender diese Rechte entziehen, aber dann muss es auch genügend Ressourcen in der IT-Abteilung geben, um „alles“ an benötigter Software auch „zeitnah“ bereitzustellen und hier ist der erste Haken. Der zweite Haken ist natürlich der Anwender selbst, der einem mal schön aufs Dach steigt, wenn er auf einmal nichts mehr installieren darf.

hand-laptop-notebook-typing

Es gibt auch Tools zur Überwachung und der Nutzungsdauer von Software, aber die bekommt man in Deutschland niemals durch den Betriebsrat und somit hat man es in der Administration nicht leicht, sich an die Einhaltung von Lizenzbestimmungen zu halten.

Oftmals findet ein Lizenzverstoß nicht böswillig, sondern durch Unwissenheit statt, auch wenn einem dieses im Fall eines Lizenz Plausibilisierungsprozesses nicht weiterhilft. Die Kennzeichnung Freeware ist nämlich in vielen Fällen ein Irrglaube, wenn es um die Nutzung der Software im Unternehmensumfeld geht. Weiterlesen

30. Mai 2016/4 Kommentare/von Marc Broch
https://technikkram.net/wp-content/uploads/2015/09/hand-laptop-notebook-typing.jpg 672 1200 Marc Broch https://technikkram.net/wp-content/uploads/2019/05/technikkram_transparent.png Marc Broch2016-05-30 07:25:162016-11-25 21:32:49Vorsicht mit Software im Unternehmen denn Freeware ist nicht gleich Freeware
Marc Broch
Software & Co

Klausel in Microsoft Verträgen wegen der 5% Hürde für die Auditoren Kostenbeteiligung

Microsoft schließt mit Außerplanmäßigen Update ein kritische Lücke in allen Windows-Versionen - Microsoft Logo

Wer ein Microsoft Audit oder auch Lizenzplausibilisierungsprozess genannt, hinter sich gebracht hat und nachlizenzieren muss, der wird bei einer Unterlizenzierung von über 5% pro Produkt auch die Kosten für die externen von Microsoft beauftragten Prüfer tragen müssen. Dieses wird im Select bzw. Select Plus Vertrag geregelt und dort steht:

microsoft_logo

b. Überprüfungsprozess und Einschränkungen. Falls Microsoft eine Überprüfung durchführt und keine erhebliche unterlizenzierte Nutzung (d.h Unterlizenzierung von fünf oder mehr Prozent pro Produkt) feststellt, wird Microsoft bei demselben Unternehmen für mindestens ein Jahr keine weitere Überprüfung vornehmen.

c. Ansprüche bei Nichterfüllung des Vertrages. Falls die Überprüfung oder die Selbstprüfung eine unlizenzierte Nutzung aufdeckt, muss der Kunde unverzüglich genügend Lizenzen bestellen, damit seine Nutzung abgedeckt ist. Falls die Prüfung eine erhebliche unlizenzierte Nutzung aufdeckt, muss der Kunde Microsoft darüber hinaus die Kosten, die Microsoft bei der Überprüfung entstanden sind, erstatten und innerhalb von 30 Tagen die notwendigen zusätzlichen Lizenzen zum Preis von einzelnen Paketprodukten erwerben.

27. Mai 2016/0 Kommentare/von Marc Broch
https://technikkram.net/wp-content/uploads/2015/07/microsoft_logo.jpg 205 923 Marc Broch https://technikkram.net/wp-content/uploads/2019/05/technikkram_transparent.png Marc Broch2016-05-27 11:30:352016-09-12 17:06:13Klausel in Microsoft Verträgen wegen der 5% Hürde für die Auditoren Kostenbeteiligung
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