Schlagwortarchiv für: Rauchmelder

In den meisten Bundesländern sind Rauchwarnmelder bereits gesetzlich vorgeschrieben. Unabhängig davon sind Rauchwarnmelder immer eine gute Entscheidung. Denn sie warnen frühzeitig vor einem Feuer, so dass sich alle Bewohner in Sicherheit bringen können. Mit dem HomeMatic IP Rauchwarmelder HmIP-SWSD ist es jetzt auch möglich, den Aktor zusätzlich als Alarmsirene für eine Einbruchmeldeanlage zu nutzen. In diesem Artikel möchte ich euch zeigen wie ihr das mit einer CCU2 oder RaspberryMatic umsetzen könnt.

Allgemeines

Vorab hier wichtige Informationen zum Thema Rauchwarnmelder

Produkteigenschaften

  • Optischer Streulicht-Rauchwarnmelder mit Q-Label. Zertifiziert nach EN 14604 und vfdb 14-01 durch das KRIWAN Testzentrum
  • Testsieger bei Stiftung Warentest: Homematic IP Rauchwarnmelder belegt ersten Platz in der Kategorie „Smart-Home-Rauchmelder“ und überzeugt durch zuverlässige Warnung und datensparsame App
  • Frühzeitige Erkennung von gefährlichen Rauchentwicklungen und Alarmierung über die laute Sirene
  • Wartungsfrei durch eine eingebaute Batterie mit 10 Jahren Batterielebensdauer
  • LED-Notbeleuchtung zum Ausleuchten des Fluchtwegs
  • Zusätzlich auch als Sirene, z. B. für einen Einbruchsalarm, in der Homematic IP Sicherheitslösung nutzbar
  • Metallnetz um die Rauchkammer verhindert Fehlalarme durch Insekten
  • Großer, leicht bedienbarer Taster für Funktionstest und Stummschaltfunktion
  • Selbsttest- und Batterieüberwachungsfunktion
  • Vernetzung von bis zu 40 Rauchwarnmeldern desselben Typs über den Access Point möglich – per Repeaterfunktion wird der Alarm an die anderen Rauchwarnmelder weitergegeben
  • Alle Homematic IP Rauchwarnmelder einer Installation werden nach dem Anlernen automatisch verknüpft
  • Funk-Rauchwarnmelder mit Homematic IP Protokoll und AES-128 Security
  • Für den Betrieb ist der Homematic IP Access Point in Verbindung mit der Homematic IP App (keine Folgekosten), die Homematic Zentrale CCU2 oder eine geeignete Partnerlösung notwendig

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Gefahrenmelder in HomeMatic integrieren Teil 02 – CO Melder

Ich verwende meine HomeMatic neben den klassischen Smart-Home-Funktionen und der Alarmanlage zusätzlich noch um mich über weitere Gefahren im Haus informieren zu lassen.

Dies sollen in der Endausbaustufe die folgenden Situationen sein:

  • Gas Alarm Artikel ist hier zu finden.
  • CO Alarm
  • Wasser Alarm

In diesem Artikel geht es um den zweiten Punkt, dem Alarm wenn in den zu überwachenden Bereichen Kohlenmonoxid (CO) austritt.

Was ist Kohlenmonoxid und wie entsteht es?

Kohlenmonoxid (CO) ist ein unsichtbares, geruchloses, geschmackloses und für den Menschen extrem giftiges und tödliches Gas. CO-Gas entsteht unter anderem durch Haushaltsgeräte welche kohlenstoffhaltige Substanzen wie beispielsweise Erdgas, Flaschengas, Holz, Öl oder auch Holzkohle unter unzureichender Sauerstoffzufuhr verbrennen. Weiterlesen

Seit dem 01.01.2016 besteht in Niedersachsen eine Rauchmelderpflicht und somit ist hierbei mindestens ein Rauchmelder in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren einzubauen, welche als Rettungswege dienen. Zwar waren bereits Rauchmelder im Haus montiert, aber nicht ausreichend und durch den angekündigten Besuch des Schornsteinfegers, habe ich dieses Defizit umgehend ausgeglichen.

Es gibt auch Rauchmelder, welche sich mit meiner GSM Alarmanlage von Chuango koppeln lassen, über die ich bereits berichtet habe. Somit informiert mich nicht nur die im Rauchmelder eingebaute Sirene mit 85 dB, sondern auch die Alarmanlage per SMS bzw. per Telefonanruf im Falle eines Brandes und dies ist natürlich dann sehr wichtig, wenn ich nicht zuhause bis. Zusätzlich springen neben der internen Sirene, auch die optionalen externen Strobe Sirenen und die Innensirene inkl. Blitzlicht an, wenn es im Haus brennen sollte.

chuango-rauchmelder-smk-500 Weiterlesen

Das verpflichtende Gesetz zur Installation von Rauchmeldern in Neubauten ist schon seit dem 01.03.2013 in Kraft. Ab dem 01.01.2017 gilt dieses Gesetz auch für alle bestehenden Immobilien! Mit diesem Gesetz wurde festgelegt, dass in jeder Wohung und in jedem Haus Rauchmelder vorgesehen werden müssen. Aus der Landesbauordnung NRW geht hervor, dass mindestens ein Rauchmelder für jedes Kinderzimmer, ein Rauchmelder für Schlafzimmer und Flure vorgesehen werden muss. Bei den Flure gilt die Ausnahme, wenn diese nicht als Fuchtwege dienen.

feuer

Doch wer trägt die Kosten und wer ist für die Installation verantwortlich? Auch das ist ganz klar geregelt. Der Besitzer der Wohung oder des Hauses ist für die Anschaffung und die Installation der Rauchmelder verantwortlich. Der ordnungsgemäßen Betrieb und den Austausch der Batterien ist hingegen der Mieter bzw. Nutzer der Immobilie verantwortlich. Wir der Austausch z.B. bei einem defektem gerät notwendig, muss der Eigentümer der Immobilie die Kosten hierfür tragen.

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