Kleinere Notebooks wie auch das 13″ HP ProBook 430 haben auf der Unterseite keinen Anschluss für eine Dockingstation, wie es bei den größeren 15″ Versionen der Fall ist. Hier werden die sogenannte Port Replikatoren verwendet und dank USB 3.0 können hier auch Gigabit Netzwerk und externe Monitore mit HDMI oder DisplayPort weitergereicht werden.

Von HP gibt es einen USB3.0Port Replikator mit der Bezeichnung 3005pr (Link) und dieser wird mit nur einem USB 3.0 Kabel wiederum am USB 3.0 Anschluss mit dem Notebook (egal welcher Hersteller) verbunden bietet dann eigentlich alles was man so an Anschlüssen benötigt.

  • 2 x USB 3.0-Anschlüsse (hinten)
  • 4 x USB 2.0-Anschlüsse (2 vorne, 2 hinten)
  • 1x 10/100/1000 Ethernet-Anschluss
  • 1 x HDMI
  • 1 x DisplayPort 1.2
  • 1 x Kopfhörer
  • 1 x Mikrofon

Weiterlesen

Ich mag in solcher Hinsicht ja sehr pingelig sein, aber wenn im Auto etwas klappert oder ein Elektronisches Gerät „unnötig“ laut ist, dann macht mich das Wahnsinnig. Am Mac Mini hatte ich ja bereits eine Lösung für den lauten Lüfter gefunden und wer ein Windows Notebook verwendet und den Lüfter regulieren möchte, sollte sich das kostenlose Tool NoteBook FanControl (NBFC) installieren.






Es gibt bereits vorgefertigte Konfigurationen für die meisten Notebooks wie etwa von Acer, Asus und HP. Mein HP ProBook 430 G1 wurde einwandfrei erkannt und schnurrt jetzt schön leise vor sich hin. Das Tool startet automatisch mit Windows und zeigt in der Systemleiste die aktuelle Temperatur an und lässt sich auch von dort aus aufrufen. Die Bedienung ist intuitiv und wer eigene Konfigurationen erstellen, möchte kann dieses mit einem Editor tun.

Der Wechsel des E-Mail Anbieters und vor allem die Mitnahme der bereits vorhandenen E-Mails scheint auf den ersten Blick sehr aufwändig zu sein und daher scheuen viele Anwender diesen Schritt. Dabei ist es einfacher als man denkt und das einzige was man dazu benötigt, ist irgendein lokales E-Mail-Programm und hierbei kann unter Windows auch ein kostenloses Programm wie etwa Thunderbird herhalten, oder eine Testversion von Microsoft Outlook.

Als erstes besorgt man sich beim neuen Anbieter einen Account und welchen hierbei hat man die Qual der Wahl, denn Anbieter gibt es wie Sand am Meer. Wenn man mich fragt, so würde ich auf einen der großen wie Google oder Yahoo setzen. Der Vorteil ist die Benutzerfreundlichkeit der beiden Dienste und die einfache Einrichtung etwa bei Smartphones und Tablets, aber auch bei lokalen E-Mail Programmen. Hier muss nicht lange nach Server-Adressen usw. gesucht werden. E-Mail Programm starten, Zugangsdaten eingeben und schon ist alles eingerichtet. Weiterlesen

Es gibt wenig Märkte oder Bereiche in denen sich der Online Riese Amazon nicht mit großer Macht reindrückt. Jetzt will Amazon mit Local Register im Bereich der mobilen Bezahlsysteme mitmischen und startet in den USA mit seinem neuen Service. Umgesetzt wird die Kreditkartenzahlung mit einem kleinen Aufsatz für Smarthone und Tablets, wie man es bereits in Deutschland von Payleven, iZettle, SumUp her kennt und über die ich bereits berichtet habe.

Bild: Amazon Local Register Bild: Amazon Local Register

Der Service richtet sich wie auch bei der „Konkurrenz“ an kleine Unternehmen wie etwa Restaurants, Kuriere, Handwerker, Taxifahrer u.v.m. die Zahlungen per Kredit­karte anbieten wollen, aber die hohen monatlichen Kosten und langen Laufzeiten der Verträge, eines “klassischen” Terminals bis jetzt immer abgeschreckt haben. Weiterlesen

Zu jedem Evernote Konto gehört auch eine persönliche E-Mail Adresse und alles was man an diese E-Mail Adresse schickt, wird direkt im Standardnotizbuch abgelegt. Das ganze hat nur einen Hacken und das ist der Name der E-Mail Adresse, denn diese kann man sich unmöglich merken. Sie besteht aus dem Benutzernamen und zufälligen Zahlen und Ziffern und sieht als Beispiel so aus: musteraccount.b8e39h6@m.evernote.com

Natürlich kann man sich einen Kontakt anlegen, welcher diese E-Mail Adresse hinterlegt hat, oder wer eine Domain sein Eigen nennt, kann auch eine E-mail Weiterleitung erstellen und damit würde etwa alles, was man an etwa notizen@domain.de schickt, an die Evernote Adresse weitergeleitet.

Den Namen zu ändern ist aber sicherlich die schönste Form und das geht für alle Premium Kunden von Evernote schnell, einfach und kostenlos über den Support von Evernote. Danach wird dann aus musteraccount.b8e39h6@m.evernote.com die musteraccount@m.evernote.com

Letzte Woche staunte ich nicht schlecht, als in der ARD Sendung Monitor (Video am Ende des Beitrags) über eine Sicherheitslücke bei USB-Sticks, oder genauer gesagt bei USB-Controllern berichtet wurde. Entdeckt wurde die Sicherheitslücke vom Berliner Sicherheitsexperten Karsten Nohl von der Firma Security Research Labs. Die als BadUSB bezeichnete Lücke kann von keinem Virenscanner erkannt werden, weil es sich weder um einen Virus, noch um einen Trojaner handelt.

Die Firmware USB-Controllers wird so umprogrammiert, dass er sich etwa ein USB-Stick gegenüber des Systems als Tastatur ausgibt und somit Eingaben aufzeichnen und auch selber Eingaben tätigen kann. Dadurch stehen einem Hacker quasi unbegrenzte Möglichkeiten offen, von der passiven Rolle „nur“ getätigte Eingaben (etwa Benutzernamen und Passwörter) mitzuschneiden, per Webcam zuzuschauen und natürlich auch aktiv zu werden und ein gesamtes System fernzusteuern.

Sich gegen gehackte USB-Geräte zu schützen, ist quasi unmöglich und es beschränkt sich nicht nur auf USB-Sticks, sondern auf alle Geräte die einen USB-Controller verwenden und das sind natürlich auch Smartphones, Tablets, Tastaturen, Mäuse usw. eben alles, was so per USB anschlossen werden kann.

Auf der aktuell in Las Vegas stattfindenden Hacker Konferenz BlackHat, will Karsten Nohl mit einem Team genauer auf die Sicherheitslücke eingehen. Es bleibt also weiter spannend!

Das Landgericht München hat einer Klage (37 O 1267/14) der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbz) gegen Kabel Deutschland Recht gegeben. Internet Provider wie Kabel Deutschland müssen deutlicher auf Drosselungen hinweisen, wenn sie ihre Tarife als Flatrates mit Highspeed-Download mit bis zu 100 MBit/s bewerben.

Die Münchner Richter sehen in den Werbeversprechen von Kabel Deutschland eine irreführende Werbung, die unter Androhung einer Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro zu unterlassen sind. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem „Kunden kann schließlich nicht zugemutet werden, bei einer beworbenen Flatrate zu überlegen bzw. prüfen zu müssen, ob eine bestimmte Datenmenge erreicht ist.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Kabel Deutschland will das Urteil prüfen und gegebenenfalls Berufung einlegen. Ich kann nur im für alle Kunden hoffen, das diese unnötige und vor allem nicht verständliche Drossellei ein Ende hat. 

Früher gab es mal ein Versandhaus mit dem Namen Neckermann und die älteren Leser werden das sicherlich noch kennen. Dort hat man sich Produkte aus einem aufgepasst, farbig gedruckten Katalog ausgesucht und dann per Telefon, oder Fax bestellt. Dann kam das Internet und zur großen Verwunderung der Versandhäuser blieb das Internet und ermöglichte es dann auch kleinen Händlern Waren überregional anzubieten. Das war dann das Ende der meisten Versandhäuser und die Neckermann GmbH hat den Geschäftsbetrieb zum 30.09.2012 eingestellt und wurde am 31.01.2013 vollständig abgewickelt. Nach der Insolvenz hat die Otto Group die Markenrechte und Domains von neckermann.de übernommen und soweit die Vorgeschichte und jetzt zum Spam Problem für ehemalige Kunden von Neckermann.

Unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben müssten Newsletter theoretisch immer über einen Link innerhalb der Newsletter-Mail abmelden können. Einige Anbieter ignorieren diese Vorgabe wie auch die neckermann.de GmbH i.Ins.

Sie versendet ja nicht einmal eigene Angebote, sondern etwa für den Ramschladen Pearl und das von der E-Mail Adresse newsletter[@]neckgroup-newsletter.de aus. Was nun die Abmeldung angeht, so steht im Newsletter freundlich geschrieben

Sie erhalten diese E-Mail, weil Sie sich in der Vergangenheit bei der neckermann.de GmbH für den Erhalt des E-Mail-Newsletters registriert haben. Verantwortliche Stelle für die Nutzung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dieser Empfehlungswerbung ist die neckermann.de GmbH i.Ins.

Wenn Sie keine weiteren E-Mail-Newsletter erhalten möchten, teilen Sie dies der neckermann.de GmbH i.Ins. bitte über die unten genannten Kontaktwege mit.

neckermann.de GmbH i. Ins.
Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Michael C. Frege
Hanauer Landstraße 360, 60386 Frankfurt am Main
E-Mail: datenschutz[@]neckgroup-newsletter.de

Es bleibt einem also die Möglichkeit sich freundlich etwa per E-Mail an den Insolvenzverwalter zu wenden und um die Abmeldung zu bitten. Man erhält natürlich keinerlei Empfangsbestätigung für seine E-Mail und Newsletter kommen auch weiterhin. Es gibt kaum etwas nervigeres als SPAM und bei Händlern die Ihre Ware auf solchen Wegen anpreisen, bestelle ich schon aus Prinzip nichts!