Es tummeln sich immer mehr unbemannte Flugobjekte am Himmel und die Rede ist hier natürlich nicht von UFOs, sondern von den allseits beliebten Drohnen. Gerade erst habe ich mit der Mohwak eine tolle Drohne für Einsteiger hier im Blog vorgestellt.
Was das bunte Treiben am Himmel angeht, so hat Bundesminister Dobrindt dazu eine „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vorgelegt.
Drohnen bieten ein großes Potenzial – privat wie gewerblich. Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Drohnen aufsteigen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Abstürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Drohnen sind deshalb klare Regeln nötig. Um der Zukunftstechnologie Drohne Chancen zu eröffnen und gleichzeitig die Sicherheit im Luftraum deutlich zu erhöhen, habe ich eine Neuregelung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre. (Verkehrsminister Dobrindt)
Eine der wesentlichsten Neuerungen ist die Kennzeichnungspflicht. Jede Drohne mit mehr als 0,25 Kilo auf die Waage bringt, muss künftig eine Kenzeichnung mit dem Namen und der Adresse des Halters haben. Damit soll im Schadensfall schnell der Halter ermittelt werden können. Wer eine Drohne mit mehr als 2 Kilo Gewicht besitzt, muss künftig einen Kenntnisnachweis erbringen. Man kann also sagen, um so kleiner, um so entspannter ist man mit seiner Drohne unterwegs.
Die kleine Mohwak ist von den Regelungen wegen Ihres geringen Gewichts von 180 Gramm nicht betroffen. Auch die Parrot Bebop 2 braucht wegen Ihrer 500 Gramm, nur eine Kennzeichnung und selbst die DJI Mavic, liegt inklusive Akku, Propeller und Gimbal mit 743 g auch noch unter der 2 Kilogrenze. Weiterlesen