Microsoft Windows Re-Imaging-Recht
Wenn Sie heute einen neuen Arbeitsplatzrechner erwerben ist dieser in der Regel bereits durch den Hersteller mit einer Windows Lizenz ausgestattet worden. Hierbei handelt es sich dann um eine sogenannte OEM-Lizenz. OEM bedeutet Original Equiment Manufacturer und bezeichnet die großen Hardwarehersteller wie HP oder Lenovo die von Microsoft die Genehmigung erhalten haben Ihre Geräte mit besonders günstigen Lizenzen auszustatten.
OEM-Lizenzen sind preislich sehr attraktiv und besitzen entsprechend einige Einschränkungen. Die bekannteste Einschränkung ist wohl die Hardwarebindung. Beispielsweise lässt sich eine Windows 7 Lizenz nach dem Ausfall eines Notebooks nicht auf ein Ersatzgerät übertragen. Die Lizenz stirbt mit dem Gerät.
Eine weitere Einschränkung, die eine OEM-Lizenz mit sich bringt, ist das fehlende Re-Imaging-Recht. Die Lizenz, die mit der Hardware gekauft wurde, ist nur in Verbindung mit dem vom Hersteller bereitgestellten Windows Image gültig. In der Regel enthalten die von den OEMs bereitgestellten Images neben dem Betriebssystem und den Treiber verschiedene Tools auf die die meisten Anwender sehr gut verzichten können. Aufgrund des nicht vorhandenen Re-Imaging-Rechts ist es nicht erlaubt kurzerhand eine “neutrale” Windows CD zu nehmen und den Rechner neu zu installieren, auch wenn dies technisch möglich ist. Eine Neuinstallation ist nur mit dem Datenträger erlaubt, der zusammen mit dem Gerät ausgeliefert wurde.
Knifflig wird die Angelegenheit wenn der Rechner nicht mit einer Wiederherstellungs-CD ausgeliefert wurde, sondern lediglich eine Wiederherstellungspartition auf der Festplatte enthält. Falls die Festplatte ausfällt ist es nicht mehr möglich das Windows lizenzrechtlich korrekt auf einer neuen Festplatte zu installieren. In diesem Fall ist der Neukauf einer Lizenz notwendig.
Um diesen Einschränkungen aus dem Weg zu gehen gibt es das sogenannte Re-Imaging-Recht. Dieses erlaubt zum einen die Neuinstallation von Geräten mit “neutralen” Datenträgern und zum anderen die Erstellung von speziellen Images für das Unternehmen. Dieses Image kann beispielsweise spezielle Treiber oder Software wie den Firefox oder den Adobe Reader enthalten. Diese werden dann automatisch installiert und verringern den Aufwand einer Neuinstallation.
Das Re-Imaging-Recht können Unternehmen über einen Volumenlizenzvertrag erwerben. Da Client-Betriebssysteme grundsätzlich nicht über diese Verträge bezogen werden können ist ein Kauf einer “Windows 8 Upgrade”-Lizenz oder einer “Software Assurance” für ein Windows 8, welches in den letzten 90 Tagen erworben wurde, notwendig. In beiden Fällen erhält man diverse Rechte. Wir konzentrieren uns heute allerdings auf das Re-Imaging-Recht. Dieses erlaubt uns nun die Erstellung von Images und alle Rechner, die mit einer OEM-Lizenz gekauft wurden dürfen wir ab sofort mit einem neutralen Datenträger neuinstallieren oder eine unbeaufsichtigte Installation über das Netzwerk durchführen. Eine OEM- oder System Builder-Lizenz ist selbstverständlich für jedes Gerät obligatorisch.
Weitere Benefits für das Re-Imaging sind, dass uns nun ein Key für alle Windows-Installationen zur Verfügung steht und wir nun die Möglichkeit haben Rechner, die mit einer Windows 8 OEM-Lizenz gekauft wurden, sauber auf Windows 7 downzugraden und zu einem späteren Zeitpunkt wieder mit Windows 8 zu installieren.
Das Re-Imaging-Recht wird im gesamten Unternehmen, unabhängig von der Anzahl der Rechner, nur einmal benötigt und ist daher bereits für kleines Geld zu haben.
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