Was ist bei einer Powerbank als Werbegeschenk zu beachten?

Spätestens seit dem Hype um Pokémon Go ist der Absatz von Powerbanks rasant gewachsen. Und auch sonst scheint der Bedarf an diesen praktischen Helferleins groß zu sein. Eine Überlegung ist daher hinsichtlich der gerade beginnenden Adventszeit, ob sich eine solche Powerbank nicht auch als schönes und praktisches Werbegeschenk für die Geschäftspartner eignen könnte.

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Auch bei Powerbanks gibt es qualitative Unterschiede

Es gibt sie in allen möglichen Formen, Größen, Farben und Kapazitäten. Genug Auswahl ist somit also definitiv gegeben, wenn eine bedruckte Powerbank als Werbegeschenk zu Weihnachten verschenkt werden soll. Rein qualitativ gibt es aber einiges zu beachten: Das Gerät sollte nicht zu billig und somit haltbar sein. Ein billiges Werbegeschenk trägt den Gedanken weiter, dass es beim Geschäftspartner nicht zu mehr Wert gereicht hat. Dass man nun aber keine Kosten und Mühen scheuen sollte, heißt das auch nicht. Ein zu teures Geschenk kann wiederum den Gedanken tragen, den Geschäftspartner bestechen zu wollen. Wie so oft ist eine gesunde Misschung gefragt. Aber vor allem individuell sollte die Powerbank sein und das eigene Firmenlogo sollte darauf natürlich auch gut rüberkommen.

Werbegeschenk muss zum Kunden passen

Ein zweiter wichtiger Aspekt ist, dass das Geschenk auch zum Kunden passen muss. Mit einer Powerbank macht man generell nicht viel verkehrt, weil sie in vielen Alltagssituationen aushelfen kann. Vor allem dann, wenn der Smartphone-Akku leer und weit und breit keine Steckdose ist, oder wenn das Ladekabel zuhause liegt. Aber auch, wenn das Auto nicht anspringt, kann eine spezielle Powerbank helfen. Hinsichtlich dieser Situation kann vermutlich jeder eine Powerbank gebrauchen.

Maximal 35 Euro als Werbegeschenk absetzbar

Die letzte große Hürde beim Werbegeschenk allgemein liegt im steuerlichen Aspekt. Werbegeschenke werden auch deshalb verschenkt, weil man sie vom Unternehmensgewinn abziehen und so Steuern sparen kann. Der Maximalwert (netto) solcher Werbegeschenke darf aber maximal 35 Euro pro Geschäftspartner und Jahr betragen. Powerbanks kommen an diese Höchstgrenze wohl nur höchst selten heran, aber zu beachten ist die Grenze dennoch. Mehr dazu, auch hinsichtlich anderer Geschenke, lässt sich hier finden.

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